Hartz IV: Mehr Miete für Empfänger

Das Urteil begünstigt Hartz-IV-Empfänger

Empfänger von Hartz IV in NRW können sich freuen. Ihre Zuschüsse zu den Mieten könnten steigen. Der Grund: die Kosten der Unterkunft sind als zu niedrig bemessen, wie das Bundessozialgericht jetzt entschied. Demnach müssen für die Wohnraumzumessung die aktuellen Vorschriften des "Sozialen Wohnungsbaus“ zugrunde gelegt werden. Ein Verweis auf Vorschriften der Vergangenheit sei nicht zulässig, so die Richter (BSG, Az: B 4 AS 109/11 R).

Im vorliegenden Streit ging es darum, ob für Singles 45, 47 oder 50 Quadratmeter maßgeblich für einen Mietzuschuss seien. Das hatte das Sozialgericht Duisburg für eine Wohnungsgröße von 50 Quadratmeter entschieden (Az: S 41 AS 2020/10 ER).
Zahlungen rückwirkend möglich

Für betroffene Hartz-IV-Bezieher bedeutet das, dass alle Widersprüche und Klagen, die sich gegen die zu niedrig angesetzten Kosten der Unterkunft (Miete, Heizkosten etc.) auf höchster Ebene durch das Bundessozialgericht bestätigt wurden. Eventuell rückwirkende Zahlungen können demnach ab Inkrafttreten der Richtlinien des Wohnraumförderungsgesetz vom 1.Januar 2010 gelten gemacht werden, meldet das Online-Portal "gegen-hartz.de".

www.t-online.de

Autor:

Christian Arczynski aus Herne

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