Copa Ca Backum mit 500er Obergrenze
Freibadbesuch ab 11. Juni ohne Test- oder Nachweispflicht

Der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen ist stabil unter der 35er-Marke. Somit sind ab Freitag, 11. Juni, auch weitere Lockerungen im Copa Ca Backum möglich.  | Foto: Hasler
  • Der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen ist stabil unter der 35er-Marke. Somit sind ab Freitag, 11. Juni, auch weitere Lockerungen im Copa Ca Backum möglich.
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Der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen ist stabil unter der 35er-Marke. Somit sind ab Freitag, 11. Juni, auch weitere Lockerungen im Copa Ca Backum möglich. Zum einen entfällt die Test- bzw. Nachweispflicht im Freibad-Außengelände, zum anderen wird hier ab Samstag (12. Juni) die Besucherobergrenze auf 500 Personen pro Zeitfenster erhöht. Zudem erfolgen weitere Öffnungsschritte in der Saunawelt.

Das Hoch "Xenia" verspricht in den kommenden Tagen hochsommerliche Temperaturen. Wer sich im Freibad Backum abkühlen möchte, für den entfällt ab Freitag der negative Corona-Test oder der Nachweis einer Impfung oder Genesung. "Trotz sinkender Inzidenzwerte legen wir bei uns aber weiterhin großen Wert auf die Einhaltung der bekannten Hygiene- und Sicherheitsregeln – das geschieht im Interesse unserer Gäste und unserer Mitarbeiter", erklärt Badleiterin Petra Anlauf.
So wird die Freibad-Besucherobergrenze ab Samstag zwar auf 500 Personen je Zeitfenster erhöht, dennoch gelten in allen Bereichen die bekannten Vorgaben wie beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstandes. Im Freibad werden täglich folgende Zeitfenster angeboten: 7-10 Uhr, 10.30-13.30 Uhr, 14-17 Uhr und 17.30-20 Uhr. Für den Besuch des Freibades ist die Buchung eines E-Tickets erforderlich. Der Kauf von Tickets an der Kasse ist nicht möglich.

Test- und Nachweispflicht in Hallenbad und Sauna unverändert

Für den Besuch des Hallenbades und der Saunawelt ist weiterhin ein negativer Corona-Test (höchstens 48 Stunden alt), der Nachweis einer vollständigen COVID-19 Impfung (mindestens 14 Tage zurückliegend) bzw. der Nachweis einer COVID-19 Genesung (mindestens 28 Tage/maximal sechs Monate zurückliegend) erforderlich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder vor Schuleintritt.

Lockerungen in der Sauna ab 14. Juni

In der Sauna werden ab Montag, 14. Juni, weitere Lockerungen umgesetzt. Hier wird die Besucherobergrenze pro Zeitfenster auf 66 Gäste erhöht. Darüber hinaus stehen ab diesem Zeitpunkt auch wieder das Ruhehaus und die Geysirsauna zur Verfügung. Zudem wird von Dienstag bis Sonntag ein weiteres Zeitfenster für den Besuch der Sauna eingerichtet. E-Tickets können dann für folgende Zeiten gebucht werden:

- Montag (Damensauna): 12.30-16.30 Uhr und 17-21 Uhr
- Dienstag bis Sonntag: 8-12 Uhr, 12.30-16.30 Uhr und 17-21 Uhr

Die Besucherobergrenze und die Zeitfenster im Hallenbad bleiben unverändert.

Autor:

Lokalkompass Herten aus Herten

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