Alkoholverkaufsverbot am Alten Markt in Hilden
Corona-Schutzmaßnahmen häufig missachtet

Weil auf dem Alten Markt in Hilden wiederholt die Corona-Schutzverordnung missachtet wurde, hat der Kommunale Ordnungsdienst nun den Gastronomen bis einschließlich zum 2. Mai den Außerhausverkauf alkoholhaltiger Getränke untersagt.  | Foto: Foto: Pixabay
  • Weil auf dem Alten Markt in Hilden wiederholt die Corona-Schutzverordnung missachtet wurde, hat der Kommunale Ordnungsdienst nun den Gastronomen bis einschließlich zum 2. Mai den Außerhausverkauf alkoholhaltiger Getränke untersagt.
  • Foto: Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Corinna Rath

Das warme Wetter lockte auch in den letzten Tagen wieder viele Hildener nach draußen, in die Innenstadt und an den Alten Markt. Darunter sind auch einige, die die Sonnenstrahlen bei einem Getränk genießen und die Gastronomen unterstützen möchten.
„Natürlich habe ich Verständnis für die Bürgerinnen und Bürger, die einfach nur mal raus und das Lieblingslokal dabei unterstützen wollen. Daher richte ich den Appell an alle, die das Angebot auf dem Alten Markt nutzen, sich an die Abstandsregeln und Maskenpflicht zu halten und sich nach dem Kauf von der Verkaufsstelle zu entfernen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Michael Siebert.

„To go“ im Sinne der Corona-Schutzverordnung bedeutet eben nicht, sich in der Nähe der Verkaufsstelle mit Freunden und Bekannten zu treffen und sich dadurch länger auf dem Alten Markt aufzuhalten. Es kam allerdings in den letzten Wochen mehrfach zu Beschwerden, dass sich insbesondere auf dem Alten Markt nicht alle an die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen halten. Einmal zur Erinnerung:

  • Lebensmittel- und Getränkeverzehr ab 50 Meter Entfernung zum Lokal
  • In der Fußgängerzone herrscht Maskenpflicht
  • Treffen nur mit Personen aus dem eigenen Hausstand zuzüglich einer Person aus einem anderen Haushalt (Personen bis einschließlich 14 Jahre sind ausgenommen)

Im Kreis Mettmann gibt es steigende Infektionszahlen, sowie ein diffuses Ansteckungsgeschehen, weshalb mit Nachdruck auf die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen hingewiesen wird. Der Kreis Mettmann hat dafür auch seine lockernde Allgemeinverfügung zum 19. April zurückgezogen.

Da wiederholt die Corona-Schutzverordnung auf dem Alten Markt missachtet wurde, hat der Kommunale Ordnungsdienst nun den Gastronomen bis einschließlich zum 2. Mai den Außerhausverkauf alkoholhaltiger Getränke untersagt. „Diese Maßnahme galt natürlich nur als letztes Mittel, da die Gastwirte die Leidtragenden sind“, bedauert Michael Siebert. „Durch die wiederkehrenden Verstöße sowohl der Kundinnen und Kunden, als auch der Gastronomen, musste diese Entscheidung getroffen werden, damit weitere Infektionsketten zumindest in diesem Bereich minimiert werden.“

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.