Hund gemeldet? Interviewer befragen Hildener

Nicht gemeldete Hunde will die Stadt Hilden mittels Befragungen ausfindig machen. | Foto: Peter Eisold/LK
  • Nicht gemeldete Hunde will die Stadt Hilden mittels Befragungen ausfindig machen.
  • Foto: Peter Eisold/LK
  • hochgeladen von Lokalkompass Hilden

Die Stadt Hilden erhebt wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine jährliche Hundesteuer. Die Halter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Stadtverwaltung – Amt für Finanzservice, Sachgebiet Steuern & Abgaben, Zimmer 246 – anzumelden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt aktuell 108 Euro für einen Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden, 132 Euro je Hund und bei drei oder mehr Hunden 144 Euro „pro Hundekopf“. Bei der Haltung eines sogenannten „gefährlichen“ Hundes oder einem Hund bestimmter Rasse beträgt die Hundesteuer 864 Euro, ab zwei Hunden 1.056 Euro je Hund.

„Leider haben wir in der Vergangenheit festgestellt, dass nicht alle Halter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen“, bedauert Kämmerer Heinrich Klausgrete. Die Stadt Hilden hat daher eine Firma beauftragt, die in den kommenden Wochen eine Hundebestandsaufnahme durchführt. Ziel ist es, möglichst alle, also auch die bisher nicht angemeldeten Hunde im Stadtgebiet Hilden zu erfassen. „Der ehrliche Steuerzahler darf nicht der Dumme sein“, unterstreicht Klausgrete. „Die Bestandsaufnahme soll höhere Steuergerechtigkeit beziehungsweise Rechtsgleichheit schaffen.“

Mitarbeiter der beauftragten Firma suchen montags bis freitags zwischen 9 und 20 Uhr und samstags von 10 bis 17 Uhr alle Haushalte in Hilden auf. Sie tragen eine sichtbare, von der Stadt Hilden ausgestellte Legitimation und befragen die Bürger. Auf diese Weise stellen die Interviewer fest, ob in dem Haushalt Hunde gehalten werden.

Sie betreten hierzu keine Wohnungen und erheben keine Steuern und/oder Gebühren vor Ort. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer Steuernachzahlung rechnen. Zudem behält sich die Stadt Hilden vor, Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro festzusetzen.

Autor:

Lokalkompass Hilden aus Hilden

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.