Grundsteuerreform
Quote bei 48 Prozent

Grundsteuerreform macht neue Feststellung nötig Wegen der Grundsteuerreform erinnert das Finanzamt Hilden ans Ende der Abgabefrist am 31. Januar.

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen.
„Im Finanzamt Hilden wurden bisher 35.000 Erklärungen abgegeben, rund 48 Prozent“, erklärt Jürgen West, Leiter des Finanzamts Hilden. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“

Autor:

Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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