Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!

Nie wieder Krieg, das wünschten sich die Deutschen nach den von Deutschland ausgegangen Weltkriegen. Seit über 66 Jahren erfreuen wir uns daran, in Frieden leben zu können.
Umso schockierender ist es, dass Deutschland Exportmeister für Waffen in Europa ist. So lieferte die Bundesregierung Rüstungsexporte an die autoritären Regime in Tunesien und Ägypten. Dann erfolgte die Aufrüstung des lybischen Diktators Gaddafi und nun erfolgte die Genehmigung der Lieferung modernster Kampfpanzer „Leopard 2“ an das menschenrechtsverletzende Regime in Saudi-Arabien. Inzwischen nimmt Deutschland den dritten Platz in der unrühmlichen Liste der Profiteure des Geschäfts mit dem Tod. Die deutschen Rüstungsexporte haben sich im Vergleich zum Zeitraum 2000 bis 2004 in der Zeit von 2005 bis 2009 verdoppelt.
Deutsche Rüstungsexporte sind ein Ausdruck von Doppelmoral. Die Hauptsache ist, die Exportwirtschaft brummt. Die Folgeschäden haben die anderen zu bezahlen und zwar mit ihrem Leben oder ihrer Gesundheit.
Jeder Minute stirbt ein Mensch an den Verletzungen durch eine Gewehrkugel, eine Handgranate oder eine Landmine. Das Geschäft mit dem Tod blüht. Ungezählte Kriegsopfer sind die Folgen der guten Exportgeschäfte der waffenproduzierenden deutschen Unternehmen. Ob Vietnam, Afghanistan, Irak, Jugoslawien oder sonst wo auf der Welt Kriege haben keine Probleme gelöst, nur neue geschaffen.
Friedensarbeit und Entwicklung könnten aber dazu beitragen, dass Konflikte frühzeitig erkannt und bearbeitet werden. Doch genau auf diesen Gebieten ist das Engagement Deutschlands und der westlich Länder nicht besonders groß.
Deshalb fordert ein breites Bündnis von Friedensinitiativen die Bundesregierung auf, den Waffenhandel zu stoppen. In ihrem Aufruf heißt es unter anderem:
„Wer weitere Opfer dieser skandalösen Politik vermeiden will, muss die Geschäfte mit dem Tod beenden und den Waffenhandel stoppen. Deshalb fordern wir folgende Klarstellung von Artikel 26, Abs.2 des Grundgesetzes:
> Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz. Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht. exportiert. Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz.< Als die Väter und Mütter des Grundgesetzes den alten Paragraphen 26, Abs.2 formulierten, haben sie nicht an die heutigen Dimensionen von Waffen- und Rüstungsgeschäften aus Deutschland gedacht. Deshalb bedarf es einer Klarstellung. Wer den Aufruf der Friedensinitiativen (u.a. Pax Christi, Ohne Rüstung leben …) mit seiner Unterschrift unterstützen will und an weiteren Informationen interessiert ist, kann dies im Internet tun: www.aufschrei-waffenhandel.de.

Autor:

Roswitha Göbel-Wiemers aus Holzwickede

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