Freispruch für den Täter, Schmerzensgeld für das Opfer
Das Urteil im Jobcenter-Prozess Rottweil ist gefallen

Im Januar 2020 hatte Uwe B. eine Mitarbeiterin des Jobcenters Rottweil mit einem
Küchenmesser angegriffen und mit drei Stichen lebensgefährlich verletzt.

Am Dienstag, den 15.09.2020 wurde der Mann vor der Großen Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts unter Vorsitz von Richter Karl-Heinz Münzer vom Tatvorwurf des versuchten Mordes aufgrund verminderter schuldfähig freigesprochen und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Offensichtlich war der Täter bereits „vor Jahrzehnten an einer wahnhaften Störung erkrankt“.

Der Angeklagte wurde darüber hinaus zivilrechtlich zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro an sein Opfer verurteilt. Die Berichterstattung lässt offen woher der Verurteilte in der Psychiatrie an 50.000 Euro kommen soll, oder wie und wo das Opfer das Schmerzensgeld geltend machen kann.

Urteil im Jobcenter-Prozess: 50.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, Täter wird freigesprochen, bleibt in der Psychiatrie

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.