Erstmals mehr als 42 Millionen Erwerbstätige

In der Pressemitteilung Nr. 364 vom 30.10.2013 benennt das Statistischen Bundesamt erstmals mehr als 42 Millionen Erwerbstätige, versäumt dabei jedoch die Definition der gelisteten Erwerbstätigkeiten.

Erschreckend ist, dass die wenig aussagekräftige Zahl auch von namhaften Medien ungeprüft weitertransportiert wird.
sueddeutsche.de

„Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.

Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z. B. Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben), als erwerbstätig.“
Quelle: Wikipedia

Der Pressebericht des Statistischen bundesamtes erläutert in den methodischen Hinweisen, dass die Gesamtzahl der Erwerbstätigen unter Verwendung aller verfügbaren Quellen (derzeit etwa 60) ermittelt wurden. Demnach werden selbst geringfügige Schülertätigkeiten, Minijobs und auch Arbeitsgelegenheiten (1-€-Jobs) zahlenmäßig erfaßt und als „Erwerbstätigkeit“ voll mitgezählt. Selbst Personen in Mutterschutz oder Elternzeit werden in der Statistik als erwerbstätig gelistet.

Da bleiben einige Fragen . . .
fragdenstaat.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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