Sozialleistungen gestrichen
Mann greift Jobcenter-Mitarbeiter in Witten an

In Witten kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Mitarbeitern des  Jobcenters und einem Leistungsberechtigten. Dabei wurde niemand verletzt. Als ein Resultat des Beinahe-Dramas erhält der 36-Jährige  inzwischen wieder seine Leistungen vom Jobcenter.

Über die näheren Umstände war in den Medien bisher nichts zu erfahren.
wdr

Aus dem Hinweis, dass nach den Vorfällen die Leistungsgewährung wieder aufgenommen wurde, könnte man folgern, dass die Leistung zu Unrecht gekürzt oder gestrichen worden war. 

Als sicher gelten darf, dass der Leistungsberechtigte strafrechtliche Konsequenzen erwarten kann.

Update:

„"Ich schneid' dir die Kehle durch!“ Ein 36-Jähriger hat in Witten drei Tage lang
Jobcenter-Mitarbeiter attackiert - einige in der Mittagspause.“

Mit diesen einleitenden Worten beginnt ein Presseartikel von Susanne Schild (WAZ) zu den Vorgängen in Witten.

Zeitlich vorgelagert, aber im Artikel nur mittig eingepflegt, wird beiläufig erwähnt:
„Einem 36-Jährigen waren die -Hartz-IV-Leistungen kurzfristig eingestellt worden. Sprich: Er bekam kein Geld mehr.“

Dann erfährt der Leser, das er „Bereits am Donnerstag und Freitag (21./22.11.) letzter Woche“ in der Behörde randaliert habe.
Bedenkt man, dass bereits am Donnerstag, den 31.10.2019 das Existenzminimum für den Monat November hätte ausgezahlt sein müssen, so hatte der Mann bereits drei Wochen ohne Sozialleistungen leben müssen.

Folgt man den Ausführungen, so hatte das Jobcenter bis zum Zeitpunkt der Attacken weitere Tage verstreichen lassen und den Stresspegel weiter ansteigen lassen.

Man könnte auch anders formulieren:
Vier Wochen war der Erwerbslose den Attacken eines vorsätzlich rechtswidrig handelnden Sachbearbeiters ausgesetzt, bevor er in einer Mischung aus hilfloser Abhängigkeit und Wut zu außergewöhnlichen Mittel griff.

Der genaue Sachverhalt ist zu erfragen.

Ein Kommentar im Internet formuliert:

„Jetzt mal rein rechtlich, ohne moralische Sicht auf beide Seiten: Gibt es nicht seit dem 05.11.2019 von ganz oben in der Bundesagentur die Weisung, sämtliche Sanktionen auszusetzen?
Laut verfassungsgerichtsurteil, das ja hier auch breit veröffentlicht wurde, sind Sanktion bis auf "Null" nicht verfassungsgemäß.

In anderen Artikel hieß es seitdem, dass die Bundesagentur mit sofortiger Wirkung diese ganz heftigen Sanktionen nicht mehr verhängt, und sie daran arbeitet, wie die Handhabung in Zukunft sein soll. Bis dahin sollten alle Sanktionen ausgesetzt werden.

Gestern kam dann noch ein Artikel, ebenfalls auf diesem Portal, dass es da einen Referentenentwurf gäbe, der das Verfassungsgerichtsurteil unterlaufen würde, was Arbeitsminister Heil dementieren würde ...

Soweit zum Sachstand.

Also rein rechtlich, ohne Emotionen, wären die Vorgesetzen der Jobcenter Mitarbeiter, die ja eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter haben, an evtl. schlimmeren Taten ("ich schneid dir die Kehle durch") mindestens Mitschuld.

Die Mitarbeiter aber auch, da sie ja sicher auch wussten, dass eben dieses BVG Urteil sofort rechtskräftig war und ihre oberste Behörde entsprechend dies Sanktionen untersagte.
Es gibt einen Remonstrationparagrafen, der besagt, dass Mitarbeiter sich weigern können, wenn Vorgesetze eindeutig falsche Entscheidungen verlangen.

Allerdings sieht man hier eben sehr genau, wohin die "Schwarze Pädagogik" führen kann, die in den Jobcentern angewandt wird.
Kein Straftäter wird so behandelt, im Gefängnis gibt es Unterkunft und Verpflegung - Erwerbslose sind aber "nur" erwerbslos. Muss man sich mal klar machen.“

Hier lohnt es sich nach zu denken.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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