Hartz IV: Wegen 11 Cent den Umzug verweigert

Jobcenter verweigert Mutter wegen 11 Cent den bitter nötigen Umzug

„Die Wohnung einer alleinerziehenden Mutter mit vier Kindern ist viel zu klein. Die Zustände für alle im Haushalt lebenden kaum mehr zu ertragen. Doch weil die Betroffene Hartz IV Bezieherin ist, darf sie nicht umziehen. Die zuständige Behörde verweigert den Umzug wegen 11 Cent.

Ina M. konnte es nicht fassen, als sie den Brief des Jobcenters öffnete. Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung des vorgelegten Wohnungsangebotes wären "nicht angemessen". Und dabei handelt es sich gerade einmal um 11 Cent mehr, als die oft zum Teil nicht nachvollziehbar festgelegten Unterkunftskosten besagen. Doch die Behörde weigert sich, den Umzug und die Unterkunftskosten zu übernehmen.“

Dass der zuständige Sachbearbeiter es nicht einmal wagte in dem dringend gebotenen Einzelfall eine eigene Ermessensentscheidung über 11 Cent im Monat zu treffen, verrät viel über das „Terror-System Hartz IV“.

Behörde trägt keinen Umzug und keine Renovierung

Die Betroffene sagt, sie würde die Differenz natürlich auch selbst tragen. Das sei möglich, bestätigt auch das Jobcenter. Allerdings werden sogleich auch wieder Einschränkungen gemacht: Folgekosten für den Umzug oder das Renovieren werden von der Behörde nicht übernommen. Und damit macht das Jobcenter einen Umzug wieder zunichte. Einzig die Genossenschaft reagierte unbürokratisch. Sie würde auch die Miete um 11 Cent absenken. Den Quadratmeterpreis um 62 Cent zu senken sei aber nicht möglich und auch nicht Ortsüblich. Von daher bleibt der Betroffenen nun nur noch der Widerspruch und Klageweg. (sb)“

Möglicherweise wird das zuständige Sozialgericht in Chemnitz die Mietpreisvorgaben insgesamt aufheben.

Nicht der erster Schildbürgerstreich im Jobcenter Vogtland

Bereits im September 2012 hatte sich diese Behörde hervorgetan, als sie 9 Hartz IV-Bezieher als Ein-Euro-Jobber „ins Bombenfeld schickte“, um dem Kampfmittelräumdienst die Arbeit zu erleichtern.

„Bevor jedoch der Kampfmittelbeseitigungsdienst anrückt, sollten die insgesamt neun als EinEuroKräfte eingesetzten Hartz IV Bezieher das Unterholz entfernen. Wer sich weigert entsprechende Maßnahmen seitens des Jobcenters durchzuführen, muss mit massiven Sanktionen in Form von Leistungsentzug rechnen.“
gegen-hartz.de

Mietpreise im Märkischen Kreis

Das Problem des bezahlbaren Wohnraums für Leistungsbezieher findet sich aber bereits vor der eigenen Haustür. Dem seit Januar 2014 geltenden Konzept fehlt nach wie vor die gerichtliche Überprüfung. Das ausreichender Wohnraum vorhanden ist, wird stark angezweifelt.

Aber auch aus dem Märkischen Kreis sind etliche Fälle bekannt, in denen aufgrund von Behördenversagen, Räumungsklagen bis zur Obdachlosigkeit ausgelöst wurden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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