Briefwahlbüro öffnet am heutigen Dienstag

Das Wahlamt bittet alle Personen, die bis zum 24. April keine Wahlberechtigung erhalten haben sollten, sich im Rathaus zu informieren. | Foto: LK-Archivbild
  • Das Wahlamt bittet alle Personen, die bis zum 24. April keine Wahlberechtigung erhalten haben sollten, sich im Rathaus zu informieren.
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Wo sonst die Ausschüsse tagen, stehen jetzt Wahlurnen: Das Briefwahlbüro der Stadt Kamen öffnet im Sitzungssaal II des Rathauses seine Türen.

Ab Dienstag, 19. April, können dort wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für die Landtagswahl am 15. Mai abgeben, ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder sich die Unterlagen zusenden lassen.

Die Briefwahlunterlagen müssen in jedem Fall beantragt werden. Ein solcher Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten aktuell durch die Deutsche Post zugestellt werden. Anträge können neben der schriftlichen Form auch mündlich sowie per Email (wahlen@stadt-kamen.de) gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Zudem können die Wahlunterlagen über die Homepage der Stadt Kamen auch online beantragt werden.

Das Briefwahlbüro ist – wie bei den Wahlen zuvor auch – im Sitzungssaal II des Rathauses eingerichtet. Der Zugang erfolgt über das Foyer der Stadthalle und ist barrierefrei. Bei Bedarf kann der Aufzug zum Sitzungsbereich des Rathauses genutzt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte beachten: Der Zutritt zum Rathaus und zum Briefwahlbüro ist aktuell nur mit einer FFP 2- oder einer medizinischen Maske zulässig.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen:

• Mo – Mi: 7.30 bis 12.30 Uhr; 14 bis 16.30 Uhr

• Do: 7.30 bis 12.30 Uhr; 14 bis 17 Uhr

• Fr: 7.30 bis 13 Uhr

Für eine persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro der Stadt Kamen oder auch eine direkte Stimmabgabe vor Ort sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Unter Vorlage eines Lichtbildausweises ist dies allerdings auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Die Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) ist bis zum 13. Mai, 18 Uhr, möglich. Wähler sollten unbedingt darauf achten, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (rote Wahlbriefe) spätestens am Wahlsonntag, 15. Mai, 18 Uhr, im Rathaus vorliegen müssen.

Das Wahlamt bittet alle Personen, die bis zum 24. April keine Wahlberechtigung erhalten haben sollten, sich im Rathaus unter Tel. 02307/ 148-1201 oder 02307/ 148-1203 zu informieren, ob sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen sind.

Autor:

V K aus Unna

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