Neue Corona-Verordnung NRW
Volles Haus bei Veranstaltungen ab dem 1. Oktober

Düsseldorf: Ab morgen (1. Oktober 2021) gelten neue Corona-Regeln in NRW. | Foto: Archiv
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Ab morgen (1. Oktober 2021) gelten neue Corona-Regeln in NRW: Im Freien müssen keine Masken mehr getragen werden, PCR-Tests können durch Schnelltests ersetzt werden und es gibt Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.

Von Miriam Dabitsch

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Keine Maskenpflicht im Freien mehr
Die neue Coronaschutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor. Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war. Diese Pflicht fällt weg.

PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden
Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (zum Beispiel Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (zum Beispiel Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn der Veranstalter sicherstellt, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden.

Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben
In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich; vielmehr wird die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten müssen. Aber die aktuellen Infektionszahlen und der Fortschritt bei den Impfungen ermöglichen uns weitere Schritte in Richtung Normalität. Zugleich appelliere ich an die Bürger, mit den wiedergewonnenen Freiheiten nach wie vor verantwortungsvoll umzugehen.“

Die neue Verordnung gilt bis zum 29. Oktober.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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