„Inge Blask: „Flüchtlinge erhalten die Möglichkeit ein Girokonto zu eröffnen“

Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen teilte der SPD-Landtagsabgeordneten Inge Blask mit, dass das Bundesfinanzministerium sich nunmehr der von den Sparkassen vertretenden Rechtsauffassung angeschlossen hat, wonach entsprechende Meldebescheinigungen ausnahmsweise für eine Übergangszeit als Legitimationsgrundlage für eine Kontoeröffnung herangezogen werden können, wenn diese ein Lichtbild enthalten.

Bürgermeister Volker Fleige hatte die Abgeordnete gebeten beim Finanzministerium NRW in Erfahrung zu bringen, wie Flüchtlinge ein Girokonto eröffnen können. Nach dem derzeitigen Geldwäschegesetz muss bei der Kontoeröffnung ein Personalausweis vorgelegt werden. Menschen auf der Flucht haben aber leider nicht immer Papiere, so dass eine Kontoeröffnung auch von der örtlichen Sparkasse abgelehnt werden musste, obwohl diese einen gesetzlich festgeschriebenen besonderen öffentlichen Auftrag haben.

Nach Aussagen des NRW-Finanzministeriums soll diese Übergangsreglung im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie, einschließlich entsprechender Änderungen des Geldwäschegesetztes, durch eine dauerhafte Lösung ersetz werden. Damit ist der Weg für eine praxisnahe Lösung geschaffen. Flüchtlinge können jetzt auch ein Girokonto eröffnen, denn ohne geht es nicht!“

Autor:

Benjamin Glörfeld aus Menden-Lendringsen

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