Abschaffung des Überziehungszinssatzes?

Verbraucherschützer fordern seit geraumer Zeit die Abschaffung des Überziehungszinssatzes beim Dispokredit. Zwei Banken in Nordrhein-Westfalen prüfen diesen Schritt nun. Andere Kreditinstitute lehnen die Forderung ab. Was sagen die Banken am Niederrhein?

am Niederrhein. Mit dem Dispokredit können die Verbraucher ihr Girokonto innerhalb eines bestimmten Zeitraumes um einen Betrag überziehen, den sie zuvor mit ihrer Bank festlegen. Mit dem Überziehungszins sind die Zinsen gemeint, die fällig werden, wenn das Konto über den Dispokredit hinaus überzogen wird. Diese sind höher als die Zinsen für den Dispokredit. Während diese im Schnitt bei rund zehn Prozent liegen, muss der Verbraucher bei Überziehung im Durchschnitt mit über 14 Prozent rechnen. Die Verbraucherschützer kritisieren die hohen Zinssätze und fordern von den Banken, die Ungleichheit zwischen den Zinssätzen freiwillig abzuschaffen. Das Hauptargument vieler Banken, der Überziehungszins sei ein Warnhinweis, verschmähen die Verbraucherschützer als Scheinargument. Die Sparda-Bank in Baden-Württemberg kommt dem Wunsch der Verbraucherschützer nun nach und schafft im Juli die Zinsen für die Überziehung des Dispokredits ab. Auch die Sparkasse Duisburg und die Raiffeisenbank Kaarst prüfen zur Zeit, ob eine Abschaffung des Überziehungszinses für sie denkbar wäre. Das Wochen-Magazin hat nachgefragt, wie die Banken am Niederrhein zum Überziehungszins stehen.

Das sagen die Banken am Niederrhein:

Kurt Kröll, Pressesprecher der Volksbank am
Niederrhein

„Der Dispositionskredit dient der kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Anschaffungen und längerfristige Investitionen sollten mit entsprechenden Teilzahlungskrediten oder langfristigen Darlehen finanziert werden. Bei erkennbarer Ausschöpfung des Kontokorrent-Limits und insbesonders bei der Überziehung des eingeräumten Dispositionskredites sprechen wir unsere Kunden aktiv auf die Umschichtung in einen zinsgünstigen Ratenkredit an. Insofern ist das Thema Überziehungs- oder „Strafzinsen“ für unsere Kunden von nur sehr marginaler Bedeutung. Mit dieser Vorgehensweise unterscheidet sich die Volksbank Niederrhein deutlich von anderen Banken. Etwas Ähnliches plant auch die Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Banken ihre Kunden künftig warnen sollen, wenn diese in den Dispo rutschen. Diese Anforderungen der Bundesregierung erfüllen wir bereits heute durch unsere initiative Kundenansprache und bedarfsgerechte Beratung.“

Giovanni Malaponti, Vorstandsvorsitzender der
Sparkasse am Niederrhein

„Viele unserer Kunden nutzen den Service eines Dispositionskredites auf ihrem Girokonto. Der Verfügungsrahmen ist individuell auf jeden Kunden zugeschnitten und reicht als zusätzlicher finanzieller Spielraum üblicherweise aus. Nur wenn dieser Rahmen unabgesprochen überzogen wird, berechnen wir einen zusätzlichen Zins. Dazu sollte es aber gar nicht erst kommen, denn die geduldete Überziehung ist nur für den absoluten Ausnahmefall gedacht, um dem Kunden eine kostenintensive Rücklastschrift von seinem Konto zu ersparen. Wenn es doch einmal zu einer Überziehung des verabredeten Dispositionskredites kommen muss, raten wir unseren Kunden, sich kurzfristig mit ihrem Berater in Verbindung zu setzen, um den Kreditrahmen für eine bestimmte Zeit zu erweitern. In diesem Fall wird dann kein Überziehungszins fällig. In machen Fällen ist es für den Kunden besser, auf einen preiswerten Konsumentenkredit umzuschulden. Wir sehen vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit, unseren Überziehungszins in Frage zu stellen.“


Pia Eckes, Filialleiterin der Targobank
in Moers

„Wir bieten mit der Dispofreigrenze eine Sicherheit, falls unsere Kunden mit ihrem Konto einen kleinen Dispobetrag aufnehmen müssen. Je nach Kontotyp zahlt der Kunde nämlich für Überziehungen, die die jeweils angegebene Höhe nicht überschreiten, gar keine Sollzinsen.
Wenn Kunden ihr Girokonto über den eingeräumten Dispositionsrahmen überziehen, spricht man von der geduldeten Überziehung. Bei der Berechnung des Sollzinssatzes für den eingeräumten Disporahmen und die geduldete Überziehung wird, wie bei jeder anderen Zinsberechnung, an erster Stelle das Ausfallrisiko bewertet.
Die Aufhebung der Differenzierung zwischen den Zinsformen ist nicht im Sinne des Kunden. Der Dispositionsrahmen ist generell nur zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe gedacht. Er ist nicht zur Deckung eines langfristigen Kreditbedarfs geeignet. Im Sinne unserer Kunden sprechen wir daher Kundinnen und Kunden, deren Kontostand bereits seit längerem im vereinbarten Disporahmen liegt, aktiv an und bieten ihnen alternativ einen zinsgünstigeren Ratenkredit an.“

Autor:

Laura da Silva aus Gelsenkirchen

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