Schließung der Monheimer Eislaufbahn
Entscheidung kann dauern

Die letzten Kinder verlassen das Eis.
Foto: Thomas Spekowius
  • Die letzten Kinder verlassen das Eis.
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Ende letzter Woche hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage der Stadt Monheim gegen die Einstellung des Betriebs ihrer Eislaufbahn im Eilverfahren abgelehnt. Die Klage der Stadt gegen die Schließung habe keine aufschiebende Wirkung, die Eislaufbahn darf nicht mehr genutzt werden, so die Richter.

"Auch wenn wir die Ablehnung keineswegs überzeugend finden, haben wir uns in Absprache mit unserem juristischen Beistand dazu entschieden, von einer erneut eiligen Beschwerde gegen diesen Beschluss abzusehen", erklärt Monheims Erster Beigeordneter Roland Liebermann. "Insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften Corona-Schutzverordnung mit weiteren Nutzungsausschlüssen im Sportbereich sowie der Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler, für deren Sportunterricht wir die Bahn gerne noch länger in Betrieb gehalten hätten, mittlerweile in den vorgezogenen Ferien sind, wollen wir die Sache nicht eilig vor das Oberverwaltungsgericht in Münster tragen."

Hauptsacheverfahren

"Die Zeit spricht da jetzt einfach gegen uns", sagt Bürgermeister Daniel Zimmermann. Gleichwohl machen Beigeordneter und Bürgermeister klar: "Auch wenn die Eile nun aus der Sache raus ist, sind wir schon der Auffassung, dass die Angelegenheit in der Hauptsache weiterverfolgt werden soll, um eine abschließende Klärung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der ergangenen Schließungsverfügung zu erhalten." Realistisch betrachtet kann das im Hauptsacheverfahren ein oder gar zwei Jahre dauern. Gut möglich, dass diese Zeit einen anderen Blick auf die Dinge freigibt.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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