Corona-Schutzverordnung
Was in Monheim erlaubt und verboten ist

Symbolbild: Gerd Altmann auf Pixabay
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Die Zahl der Coronavirus Erkrankten stetig gestiegen. Am Samstag lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage im Kreis Mettmann bei 153,2. Das Land hat nun nach einer Bund-Länder-Vereinbarung eine schärfere Corona-Schutzverordnung beschlossen. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren, schränkt sie auch das öffentliche Leben in Monheim ein. Alle Regeln gelten vorerst bis einschließlich 30. November.

Ab Montag, 2. November, dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen. Trauungen und Beerdigungen dürfen abhängig vom Ort im bisher bekannten Umfang stattfinden. Eine Mund-Nase-Bedeckung muss unter anderem in Bus und Bahn, öffentlichen Gebäuden, auf Spielplätzen und Wochenmärkten getragen werden.

Gastronomie und Dienstleistung

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt, Lieferdienste können aber angeboten werden. Hotels dürfen keine Touristinnen und Touristen beherbergen. Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, sind untersagt. Fußpflege- und Friseurleistungen dürfen weiterhin angeboten werden.

Kultur

Die städtische Musik- und Kunstschule, das Ulla-Hahn-Haus, das Haus der Jugend, das Rheincafé, die Mo.Ki-Cafés und alle MonChronik-Standorte bleiben ab Montag geschlossen. Angebote der Musik- und Kunstschule in den Kitas und Schulen werden fortgesetzt, wenn die Teilnahme im Rahmen des Unterrichts oder der Betreuung verpflichtend ist. In der Volkshochschule finden ausschließlich Aus- und Weiterbildungsangebote des Zweiten Bildungswegs und Integrationsangebote wie „Deutsch als Fremdsprache“ statt. Die städtischen Sportanlagen und das Mona Mare sind für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Schulsport inklusive dem Schwimmunterricht kann weiterhin im bisherigen Umfang stattfinden. Der Spielbetrieb der Monheimer Kulturwerke ist ab Montag ausgesetzt. Alle Angebote und Veranstaltungen, die am Wochenende geplant sind, finden mit den entsprechenden Hygiene-Maßnahmen statt.

Bürgerbüro, Busse und Wertstoffhof

Das Bürgerbüro ist weiterhin wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Ebenfalls geöffnet bleiben Tagespflegestellen, Kitas, Schulen, Spielplätze, die Bibliothek, der Wertstoffhof und die Kundencenter der MEGA und der Monheimer Kulturwerke. Die Busse der Bahnen der Stadt Monheim sind wie gewohnt laut Fahrplan unterwegs.

Abstand halten

Sebastian Johnen, Leiter des städtischen Bereichs Ordnung und Soziales, appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsbewusst zu verhalten: „Bitte halten Sie Abstände ein, tragen Sie Ihre Maske über Mund und Nase, reduzieren Sie soziale Kontakte und schützen Sie so sich selbst und Ihre Mitmenschen.“ Bisher hätten sich viele Monheimerinnen und Monheimer vorbildlich an die sich stetig verändernde Infektions- und damit auch Rechtslage angepasst. „Um die jetzt notwendige Trendwende zu erreichen, ist es aber umso mehr geboten, dass sich nun möglichst alle an die geltenden Regelungen halten“.

Service-Nummer

Zu gesundheitlichen Fragen berät das Kreisgesundheitsamt Mettmann. Hier ist eine Service-Nummer unter Telefon (02104) 993535 eingerichtet. Sie ist in der Woche von 8 bis 17 Uhr sowie an den Wochenenden von 10 bis 13 Uhr erreichbar. Weitere Informationen gibt online auf www.sonderlage-kreis-mettmann.de.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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