Einzelhandel in Ratingen
Armbändchen für 2G-Kontrollen

Diese Armbändchen ermöglichen den Zutritt zu Geschäften in Ratingen, die eine 2G-Kontrolle durchführen. Ausgenommen sind Einzelhändler mit Waren des täglichen Bedarfs. | Foto: Stadt Ratingen
  • Diese Armbändchen ermöglichen den Zutritt zu Geschäften in Ratingen, die eine 2G-Kontrolle durchführen. Ausgenommen sind Einzelhändler mit Waren des täglichen Bedarfs.
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Mit einer gemeinsamen Bändchen-Lösung für die 2G-Kontrollen im Ratinger Einzelhandel wollen die Stadt Ratingen, die Ratingen Marketing Gesellschaft (RMG) und die Einzelhandels-Werbegemeinschaften ab sofort dafür sorgen, dass nicht bei jedem Betreten eines Geschäftes oder des Weihnachtsmarktes der Impfnachweis und der Personalausweis kontrolliert werden müssen.

Kunden, die an einem Tag bereits zuvor woanders kontrolliert worden sind und dort ein spezielles Armbändchen umgebunden bekommen haben, müssen dann nur noch dieses Armbändchen vorzeigen. Die Regelung gilt im Prinzip im gesamten Ratinger Einzelhandel; ob das Bändchen als 2G-Nachweis akzeptiert wird, entscheiden die jeweiligen Geschäftsinhaber.

Neue Coronaschutzverordnung

Nach der neuen Coronaschutzverordnung gilt im Einzelhandel in NRW die 2G-Regel - das heißt, nur Personen mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis haben Zutritt zu den Geschäften. Ausgenommen sind nur die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken oder Blumengeschäfte. Die Ladeninhaber sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise lückenlos am Eingang zu kontrollieren.

2G-Regel im Einzelhandel

Die Verordnung ermöglicht es aber auch, die Kontrolle zu erleichtern, indem zum Beispiel Bändchen ausgegeben werden, die nicht abgenommen und weitergegeben werden können, ohne dabei zerschnitten zu werden. „Die Kontrolle der Bändchen geht natürlich viel schneller, sodass sich keine Warteschlangen bilden“, sagt Leonhard Sibbing von der städtischen Wirtschaftsförderung.
Wichtig sei ein hohes Maß an Fälschungssicherheit. Daher wird für jeden Tag ein Bändchen mit einer bestimmten Farbe und einem bestimmten Design verwendet. „Wir haben alle Einzelhändler deutlich darauf hingewiesen, dass es strikt verboten ist, die Bändchen einfach so weiterzugeben, ohne sie fest ums Handgelenk zu legen“, sagt Sibbing. "Denn sonst könnten sich ungeimpfte Personen mit Hilfe von Bändchen Zutritt zu Geschäften verschaffen.

Kontrollen durch den Ordnungsdienst

Um solchen Missbrauch möglichst auszuschließen, wird der Kommunale Ordnungsdienst weiterhin stichprobenartig den Immunitäts-Status von Geschäfts- und Weihnachtsmarktbesuchern kontrollieren." Die städtische Wirtschaftsförderung hat zunächst alle Einzelhändler über die RMG und die Werbegemeinschaften angeschrieben. „Die Resonanz war sehr gut“, sagt Sibbing. „Zum Start am 13. Dezember haben sich bereits 30 Einzelhandelsgeschäfte und der Weihnachtsmarkt bereit erklärt, die Bändchen auszugeben.“

Autor:

Lokalkompass Ratingen aus Ratingen

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