Gehölze im Kreis Recklinghausen nur noch bis zum 1. März schneiden
Verbot bis 30. September

Gehölze dürfen im Kreis Recklinghausen nur noch bis Sonntag, 1. März geschnitten werden.
Mildere Temperaturen und erstes Vogelgezwitscher – der Frühling ist auf dem Weg. Mit ihm kommen auch die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten.

Verbot vom 1. März bis zum 30. September

Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und andere Gehölze abzuschneiden oder "auf den Stock" zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für die Tierwelt erhalten werden.

Schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt

Vom Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt. Ebenso der Rückschnitt von Gehölzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Auch behördlich angeordnete Maßnahmen dürfen in der Schutzzeit durchgeführt werden.

Verkehrssicherungsmaßnahmen

Hierunter fallen insbesondere Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bahntrassen oder anderen Verkehrswegen. Zudem dürfen Bäume, die im Wald, in Gärten oder Parkanlagen stehen, in der Schutzzeit ebenfalls geschnitten oder auch gefällt werden.
Die Schutzbestimmungen gelten überall und unabhängig davon, ob Tiere in den geschützten Gehölzen tatsächlich vorkommen. Die Ausnahmen gelten nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Baumschutzsatzungen und Schutzgebietsverordnungen.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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