3. Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte Mitarbeiter wird unterzeichnet

Bürgermeister Wolfgang Pantförder (2.v.r.), der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Christoph Tesche (r.), Personalratsvorsitzender Michael Kurpisz (v.l.n.r.), der Vertrauensmann der schwerbehinderten Menschen Herbert Herzmann und die Arbeitgeberbeauftragte für die Belange schwerbehinderter Menschen der Stadt, Birgit Becker, unterzeichneten die 3. Integrationsvereinbarung für behinderte Menschen bei der Stadt Recklinghausen. Foto: Stadt Recklinghausen
  • Bürgermeister Wolfgang Pantförder (2.v.r.), der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Christoph Tesche (r.), Personalratsvorsitzender Michael Kurpisz (v.l.n.r.), der Vertrauensmann der schwerbehinderten Menschen Herbert Herzmann und die Arbeitgeberbeauftragte für die Belange schwerbehinderter Menschen der Stadt, Birgit Becker, unterzeichneten die 3. Integrationsvereinbarung für behinderte Menschen bei der Stadt Recklinghausen. Foto: Stadt Recklinghausen
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Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Recklinghausen können sich ab sofort auf eine neue Integrationsvereinbarung berufen. Diese räumt den Betroffenen besondere Rechte ein, um ihnen die Eingliederung ins Arbeitsleben zu erleichtern. Die Verwaltung schließt die Vereinbarung mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung.

Vereinbarung unterzeichnet
Bürgermeister Wolfgang Pantförder, der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Christoph Tesche, Personalratsvorsitzender Michael Kurpisz, der Vertrauensmann der schwerbehinderten Menschen Herbert Herzmann und die Arbeitgeberbeauftragte für die Belange schwerbehinderter Menschen der Stadt Recklinghausen, Birgit Becker, unterzeichneten kürzlich die 3. Integrationsvereinbarung zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen bei der Stadt Recklinghausen.

Erhöhte Fürsorgepflicht
Der Arbeitgeber, beziehungsweise der Dienstherr Stadt Recklinghausen hat gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine erhöhte Fürsorgepflicht. Die Fürsorgemaßnahmen obliegen in erster Linie dem Bürgermeister, den Führungskräften sowie den Stellen, die über die Einstellung und die Verwendung von Beamten und Tarifbeschäftigten entscheiden, sowie allen mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten befassten Beschäftigten.

Förderung von schwerbehinderten Menschen
Sie fördern die Integration schwerbehinderter Menschen und wirken insbesondere auf die Erfüllung der nach dem Sozialgesetzbuch IX vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht hin. Sie beschäftigen schwerbehinderte Dienstkräfte im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten so, dass diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst in vollem Umfang einbringen und weiterentwickeln können und sind ihnen in ihrem beruflichen Fortkommen in jeder vertretbaren Weise behilflich.

Achtung, Wohlwollen und Solidarität
Das Miteinander und der Umgang behinderter und nichtbehinderter Kolleginnen und Kollegen soll durch den Abschluss dieser Integrationsvereinbarung erleichtert und gefördert werden. Darüber hinaus sollen alle Beschäftigten schwerbehinderten Menschen im Rahmen der gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Möglichkeiten mit Achtung, Wohlwollen und Solidarität begegnen.

Vereinbarung hat sich bewährt
Die bisherige betriebliche Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX als Planungs- und Steuerungsinstrument für die Teilhabe und Eingliederung schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Recklinghausen hat sich bewährt. Mit diesem Instrument konnten die Belange im Rahmen der Teilhabe und Eingliederung von schwerbehinderten Menschen sehr gut und einvernehmlich organisiert werden.

Stadt bekennt sich zu Eigenverpflichtung
Die Stadt Recklinghausen bekennt sich ausdrücklich zu ihrer Eigenverpflichtung als Arbeitgeberin mit sozialer Verantwortung und beabsichtigt, auch weiterhin die sich aus dem Sozialgesetzbuch ergebenden Ziele durch den Abschluss einer weiteren Integrationsvereinbarung gemäß § 83 SGB IX umzusetzen. Bei der vorliegenden Fassung handelt es sich um die dritte Fortschreibung der Integrationsvereinbarung, die die Stadt Recklinghausen mit ihren schwerbehinderten Mitarbeitern festlegt.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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