Unmut auch auf dem Recklinghäuser Campus

Der Senat der Westfälischen Hochschule hat in einem Brief an Wissenschaftsministerin Svenja Schulze seiner Sorge Ausdruck verliehen, dass der Entwurf für die kommende Novelle des Hochschulgesetzes die Leistungsfähigkeit der Hochschulen negativ beeinflussen wird. Foto: WH/BL
  • Der Senat der Westfälischen Hochschule hat in einem Brief an Wissenschaftsministerin Svenja Schulze seiner Sorge Ausdruck verliehen, dass der Entwurf für die kommende Novelle des Hochschulgesetzes die Leistungsfähigkeit der Hochschulen negativ beeinflussen wird. Foto: WH/BL
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Das neue Hochschulgesetz für Nordrhein-Westfalen wirft seine Schatten voraus in Form eines entsprechenden Entwurfs des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung für ein „Hochschulzukunftsgesetz 2014“.
Zurzeit sind die Hochschulen aufgerufen, sich zu dem Entwurf zu äußern, was der Senat der Westfälischen Hochschule in Form eines Briefs an Wissenschaftsministerin Svenja Schulz noch vor Jahresende tat.
Dem Senat geht es darum, einige der aus seiner Sicht vorauseilenden Schatten in Schlaglichter zu verwandeln, um die Hochschulzukunft zu erhellen, anstatt sie möglicherweise zu verdunkeln. Sorgen macht den Senatoren und Senatorinnen vor allem die verfassungsrechtlich beschlossene Schuldenbremse für das Land NRW, die aus ihrer Sicht dauerhaft zu einer Unterfinanzierung der Hochschulen führen könnte und damit zu einer Qualitätssenkung der Leistungen in Lehre und Forschung, die wiederum die Zukunftsfähigkeit von NRW gefährdet.
Zugleich befürchtet der Senat, dass durch die Verlagerung von strategischen und wirtschaftlichen Entscheidungen weg von der Hochschule und hin zu aus seiner Sicht externen Entscheidern in Hochschulrat und Ministerium den Hochschulen Verantwortung und damit Gestaltungsspielraum für Lehre und Forschung entzogen wird. Ein Beispiel ist etwa die Zustimmung und damit Freigabe des Hochschulentwicklungsplans, die in Zukunft ausschließlich externen Mitgliedern zusteht.
Ganz besonders den Studierendenvertretern im Senat, aber auch den übrigen Senatoren und Senatorinnen liegt am Herzen, dass die Hochschule durch das neue Hochschulgesetz nicht gezwungen wird, Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie eine bestimmte Studiendauer überschreiten oder sich zu festgelegten Prüfungen nicht anmelden.Während der Entwurf für das Hochschulzukunftsgesetz dem Senat an manchen Stellen zu weit geht, bedauert er zugleich, dass die Gesetzesnovelle an anderen Stellen nicht weit genug mit wissenschaftspolitischen Impulsen in die Zukunft der Fachhochschulen weise.
Der Senat hätte sich gewünscht, dass entsprechend dem Ausbau von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten den Fachhochschulen folgerichtig eine Perspektive eröffnet würde, den Forschungsnachwuchs selbst zum Doktorgrad führen zu können: Kooperative Promotionsmöglichkeiten reichten hier nicht aus.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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