Angehörige müssen bald tiefer in die Tasche greifen

Die Gebühren auf den städtischen Friedhöfen steigen. Das zeigt ein Blick in die neue Friedhofsgebührensatzung. Foto: Jörg Terbrüggen
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Rees. Es war eine Arbeit, die es in sich hatte. Denn alles, was auch nur im Entferntesten mit dem Thema Friedhofsgebühren zu tun hatte, wurde haarklein unter die Lupe genommen und aufgelistet. Heraus kam ein völlig überarbeiteter Gebührentarif zur Friedhofssatzung der Stadt Rees.

Nötig wurde diese Arbeit aufgrund des neuen kommunalen Haushaltswesens. Denn jede Stadt muss seit geraumer Zeit auf der Grundlage der kaufmännisch doppelten Buchführung rechnen. Dass heißt, es gibt eine Kosten-Nutzung-Rechnung. Im Paragrafen 6 des Kommunalabgabengesetztes von Nordrhein Westfalen heißt es, dass die Gebühren kostendeckend erhoben werden müssen. Das war bisher allerdings nicht der Fall.

So hat die Stadt Rees in den letzten drei Jahren (die lagen der neuen Kalkulation zugrunde), pro Jahr einen Fehlbetrag von 150.000 Euro ausgewiesen, der zu Lasten des Haushaltes ging. Das ist nun vorbei, denn ab dem 1. Mai richten sich die Gebühren nach dem tatsächlichen Bedarf. So mussten Betriebskosten (Personal-, Sach- und Fremdkosten) errechnet werden, die kalkulatorischen Kosten wie Abschreibung und Zinsen sowie die inneren Verrechnungen dezidiert aufgelistet werden. So ergab sich eine Gesamtaufwendung für die städtischen Friedhöfe von durchschnittlich 400.000 Euro pro Jahr.
Nicht in diese Rechnung fließen die jüdischen Friedhöfe und Ehrenfriedhöfe mit ein. Auch die Vorhalteflächen der Stadt werden ebenso wenig mit eingerechnet wie unerwartete Sturm- und Feuerschäden. Unter dem Strich blieb der gebührenfähige Aufwand stehen. Der verteilt sich auf die Trauerhallennutzung, die Bestattungen und die Grabnutzungsfläche. Besser verdeutlichen lässt sich das Ganze an einem Beispiel. Lagen die Gesamtkosten für eine Erdbestattung bei viertägiger Aufbahrung in der Trauerhalle im neuen Wahlgrab (für zwei Personen) bisher bei 1.800 Euro, so muss nun ab dem 1. Mai 4.096 Euro dafür bezahlt werden.
Jeder noch so kleine Handgriff wurde eingerechnet. Wie viele Mitarbeiter kommen mit welchem Gerät, um ein Grab auszuheben. „Bei einer Urnenbestattung ist der Aufwand natürlich geringer, als bei einer Erdbestattung“, erläuterte Andreas Mai. Im Rechnungszeitraum von 2007 bis 2009 starben durchschnittlich 191 Menschen pro Jahr. 80 Prozent der Sterbefälle waren von Reeser Einwohnern.
Wer nun ab dem 1. Mai das Reihengrab für die Dauer von 25 Jahren verlängern lassen möchte, der muss nun dafür 978 statt bisher 300 Euro für Erwachsene bezahlen. „Im Mai ist niemand davon betroffen“, meinte Marion Storben, die die Kalkulation vorgenommen hat. Nach der neuen Gebührensatzung kostet dann zum Beispiel ein Erdwahlgrab 1.396 statt bisher 600 Euro. Zum Vergleich. Ein Urnenwahlgrab kostet 412 statt bisher 450 Euro. „Diese Kosten müssen nun Jahr für Jahr angepasst werden“, bemerkte Bürgermeister Christoph Gerwers. Diese Maßnahme sei übrigens unabhängig von der derzeitigen Haushaltssperre getroffen worden. „Wir hätten diese Gebührensatzung auch dann gemacht, wenn wir in keiner Haushaltssperre gewesen wären. Dazu sind wir durch das Neue Kommunale Finanzmanagement verpflichtet.“

Übrigens nehmen laut Statistik in Rees die Erdbestattungen ab und die Urnenbestattungen zu.

Autor:

Jörg Terbrüggen aus Emmerich am Rhein

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