Untersagungsverfügung für IKEA-Homepark?

Wohl selten hat ein Treffen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie des Landrats mit einer aus Sicht des Ennepe-Ruhr-Kreises und seiner Städte so erfreulichen Nachricht begonnen.

"Natürlich begrüßen wir die Ankündigung der Bezirksregierung Düsseldorf, die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wuppertal nicht zu genehmigen und damit eine zeitnahe Ansiedlung des IKEA Homeparks zu verhindern ausdrücklich. Ein weiteres Mal wird unsere Position damit eindeutig bestätigt", waren sich Landrat Dr. Arnim Brux und die Stadtspitzen einig. Zwar habe Wuppertal jetzt noch Gelegenheit, sich bis Anfang Oktober zu äußern und die eigene Position darzulegen. "Wir sind uns allerdings sicher: Auf die Rechtsauffassung der Bezirksregierung wird das keinen Einfluss haben. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren spätestens am 21. Oktober mit einer Untersagungsverfügung enden wird."

Wer geht vor Gericht?

Damit würden sich die Vorzeichen für eine Klage ändern. Nicht die betroffenen Südkreisstädte wären gefordert und müssten vor Gericht ziehen, weil die Bezirksregierung die Ampeln für den Homepark auf grün gestellt hat. Weil diese auf rot geschaltet würde, wäre Wuppertal juristisch am Zug. "Wir fordern", so die Verwaltungsspitzen bei ihrer turnusmäßigen Sitzung im Schwelmer Kreishaus, "die Stadt und Ikea auf, die Pläne für den Homepark, also das dem Möbelhaus angegliederte Fachmarktzentrum mit rund 20.000 Quadratmetern Verkaufsfläche, einzustellen und auf einen jahrelangen Rechtsstreit zu verzichten."

Möbelhaus kein Problem

Bereits vor gut fünf Monaten hatte die gleiche Runde im Kreishaus deutlich gemacht: Streitpunkt ist nicht ein Ikea Möbelhaus, problematisch ist das Fachmarktzentrum, in dem Waren zum Sortiment zählen sollen, die bereits heute von Einzelhändlern in den umliegenden Innenstädten verkauft werden. "Diese Angebote hätten gravierende Folgen, würden zu it Umsatzeinbußen führen. Gleichzeitig würden die erfolgreichen Bemühungen, die Innenstädte attraktiver zu gestalten, konterkariert", hieß es.

Kein innenstadtrelevantes Sortiment

Diese Argumentation, der sich unter anderen auch die SIHK, der Städteregion Ruhr und Regionalverband Ruhr anschlossen, hatte die Landesregierung bei der Neugestaltung des Landesentwicklungsplanes berücksichtigt. Heimtextilen und Kleidung, Sportwaren und Babyprodukte, Haushaltsbedarf und Elektroartikel - diese und weitere Artikel der so genannten zentrenrelevanten Sortimente darf es nach jetzt gültiger Rechtslage in Einkaufszentren auf der grünen Wiese nur noch in eng gesteckten Grenzen geben. "Diese werden in Wuppertal allerdings überschritten. Der sehr wahrscheinlichen gerichtlichen Überprüfung sehen wir gelassen entgegen", so die heutige Position von Landrat und Bürgermeistern.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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