Finger weg vom Handy! - Verstärkte Verkehrskontrollen im EN-Kreis

Ein kurzer Blick aufs Smartphone und man legt bei 50km/h schon 14 Meter zurück. Viele unterschätzen die Gefahr von Handys im Straßenverkehr. | Foto: Polizei
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Beim Handy als auch zunehmend beim Navigationsgerät oder beim Autoradio ("Car-Entertainment") gibt es Funktionen, von denen man während der Fahrt die Finger beziehungsweise die Augen lassen sollte: Messenger, Videos, Spiele oder TV-Stream, nichts davon ist während der Fahrt vernünftig. Daher hat die Polizei im EN-Kreis diese Woche Schwerpunktkontrollen mit Blick auf Handyverstöße durchgeführt. Allein an einem Tag wurden in Hattingen und Sprockhövel von 45 Verstößen 12 Anzeigen wegen Handyverstößen geahndet.

So verlockend ein kurzer Blick auf das Display ist, eines sollte sich jeder Fahrzeugführer vor Augen halten: Bei einer Geschwindigkeit von 50km/h legt man bei einem kurzen Blick auf ein Display (Dauer: 1 Sekunde) eine Strecke von 14 Metern zurück. In der Stadt ist man dann schon an einem Mehrfamilienhaus oder an zwei Reihenhäusern vorbei gefahren. Weil die Benutzung von Smartphones und anderen Geräten immer mehr zunimmt, wurde der bekannte "Handy-Paragraph" erweitert: Verboten ist nicht nur das Telefonieren mit einem Handy in der Hand. Generell ist die Nutzung jedes "elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu bedienen bestimmt ist" verboten. Das sind zum Beispiel Laptops, Fernseher, eingebaute Telefone oder Touchscreens. Die Bedienung erforderlicher Geräte ist weiterhin erlaubt. Darunter fällt ein kurzer Blick aufs Navi-Display, das Verstellen des Radio-Senders, die Anruf-Annahme via Touchscreen - solange diese Bedienung nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als zum Beispiel ein Schulterblick.

An den Fahrbahnrand und Motor aus!

Nach wie vor gilt auch: Die Nutzung elektronischer Geräte ist bei aktiv ausgeschaltetem Motor und keiner Behinderung des fließenden Verkehrs erlaubt - Die Start-Stopp-Technik gehört nicht dazu! Bei einer roten Ampel wird es also schon eng, lieber an den Fahrbahnrand fahren, oder einen Parkplatz aufsuchen. Bei einem einfachen Verstoß gegen diese Regelung, ohne Gefährdung oder einen Unfall als Folge, drohen 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt!

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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