Aus Startchancen-Programm:
Friedrich-Kayser-Schule erhält Förderung

Die Friedrich-Kayser-Schule in Schwerte gehört vom 1. August 2024 an zur ersten Gruppe von rund 400 Schulen in Nordrhein-Westfalen, die Förderung aus dem Startchancen-Programm erfahren. Das Programm zielt ab auf die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozialen und emotionalen Kompetenzen.

Noch immer hängt der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in Deutschland stark von der sozialen Herkunft ab. Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder dem entgegenwirken und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Dazu werden Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern bis 2034 nun gezielt unterstützt. Nordrhein-Westfalen erhält dafür über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits Mittel bis zu demselben Umfang investieren.

Das Startchancen-Programm soll wesentlich dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in Deutschland die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten in einer diversitäts- und ungleichheitssensiblen Lernumgebung zu entwickeln und ihre Talente zu entfalten – unabhängig von der Herkunft.

Aus der Stadt Schwerte nimmt nur die Friedrich-Kayser-Schule teil. Für die Grundschule wurde ein Schulsozialindex von neun ermittelt – ein absoluter Höchstwert. „Wir haben deshalb als Schulträgerin in enger Kooperation mit der Schule der Teilnahme am Startchancen-Programm gegenüber der Schulaufsicht und dem Schulministerium zugestimmt“, sagt Kenan Yildiz, zuständiger Schuldezernent in der Stadt Schwerte.

Konkret wird die Förderung auf drei Säulen verteilt.

Säule I:
40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen eingesetzt werden. Nach jetzigem Stand erhalten die Schulträger ein Budget, aus dem sie für die einzelnen geplanten investiven Maßnahmen dann die Mittel beantragen und nach Genehmigung abrufen können. Der Zeitraum für die Mittelverwendung erstreckt sich über 10 Jahre. Nur bei diesem Teil des Förderprogramms ist der Schulträger gefragt. Die nachfolgenden Säulen II und III werden ausschließlich vom Land NRW bewirtschaftet.

Säule II:
30 Prozent der Mittel fließen als sogenannte Chancenbudgets in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise für zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Hier können die Startchancen-Schulen Lösungen umsetzen, die zu den konkreten Herausforderungen vor Ort passen.

Säule III:
Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Damit ist es beispielsweise rechnerisch möglich, allein aus Bundesmitteln jeder Startchancen-Schule eine volle zusätzliche Stelle zuzuweisen.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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