Musterklage gegen VW
Musterklage gegen VW eingereicht – so machen Sie mit

Musterklage gegen VW eingereicht – so machen Sie mit
Das Wichtigste in Kürze:

  • Am 1. November 2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.
  • Betroffene VW-Kunden können sich demnächst kostenlos in ein Register des Bundesamtes für Justiz eintragen.
  • Es ist damit zu rechnen, dass das Gericht die Eröffnung des Registers spätestens bis Ende November veranlasst. Wir informieren, sobald eine Eintragung möglich ist.
  • Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.

Handlungsbedarf besteht für interessierte Diesel-Käufer erst, wenn das Klageregister eröffnet wird. Sie können aber jetzt schon einen kostenlosen Infodienst des Verbraucherzentrale Bundesverband abonnieren - Neuigkeiten zum Stand des Verfahrens bekommen Sie dann automatisch per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass ein Abonnement des Newsletters noch keine Eintragung ins Klageregister darstellt. Der vzbv informiert Empfänger, ab wann eine Eintragung ins Klageregister möglich ist.

Aktuelle Informationen finden Sie außerdem immer auf unserer Internetseite: Verbraucherzentrale NRW und auf der Website zur Musterfeststellungsklage.

Hotline zur VW-Klage: 030 / 325 027 00
Sie können sich Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zur VW-Klage informieren.

Die Hotline wird von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betreut.

Die neue Musterfeststellungsklage macht den Prozess möglich.
Drei Jahre nach Beginn des Dieselskandals verklagt der vzbv die Volkswagen AG. Möglich ist das durch die Einführung des neuen Klageinstruments der Musterfeststellungsklage. Seit 1. November 2018 ist das entsprechende
Gesetz in Kraft. Noch am selben Tag hat der vzbv Klage eingereicht.

Nach Kenntnis des vzbv ist die Klage Mitte November VW förmlich zugestellt worden. Das Gesetz sieht die Eröffnung des Registers innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung vor. Daher ist damit zu rechnen, dass das Oberlandesgericht Braunschweig spätestens bis Ende November die
Eröffnung des Klageregisters veranlassen wird.

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.
Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.

Geführt wird die Klage von der Kanzlei R/U/S/S Litigation, einem Zusammenschluss der Gesellschafter der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich. Beide Kanzleien konnten bereits für Hunderte ihrer Mandanten vorteilhafte Urteile erstreiten oder Vergleiche verhandeln.

Als Kooperationspartner mit an Bord ist der ADAC e.V., Deutschlands größter Mobilitätsclub, der u.a. Tests zu dem Verhalten der manipulierten Motoren durchgeführt hat.

Einzelheiten zur VW-Klage

Der vzbv will gerichtlich feststellen lassen, dass der Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware Verbraucher vorsätzlich geschädigt hat. Die betroffenen Fahrzeuge hätten nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Konzern schuldet den Käufern nach Ansicht des vzbv deswegen grundsätzlich Schadenersatz. Geklärt werden soll außerdem, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist, beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.

Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Der Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen können sich Käufer von
Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschaltrichtung verwendet wurde
.

Letzteres muss durch einen Rückruf einer Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

Ein vergleichbares Verfahren war bisher in Deutschland nicht möglich. Deshalb sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage schwieriger einzuschätzen als in anderen Fällen.

Bei der Musterfeststellungsklage sollte jeder potentiell betroffene Diesel-Käufer individuell prüfen, ob eine Eintragung ins Klageregister der Musterfeststellungsklage ein geeigneter Weg oder eine Einzelklage erfolgversprechender ist: Die Klage des vzbv ist vor allem für all diejenigen betroffenen Käufer eine vielversprechende Option, die sich gegen eine Individualklage entschieden haben, etwa weil sie die möglichen Kosten und Mühen scheuen oder nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Eine Beteiligung ist für die Verbraucher kostenlos, es droht kein Prozesskostenrisiko und die Verjährung wird gehemmt.

Wie funktioniert eine Musterfeststellungsklage?

Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz noch eröffnen wird. Weitere Informationen zu dem Register gibt es beim Bundesamt für Justiz.

Die Klage ist zulässig, wenn sich zu einem Stichtag mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wird.

Fragen und Antworten zur Funktionsweise der Musterfeststellungsklage und viele weitere Informationen gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW sowie bei dem Zustanden Verbraucherzentralen - Bundesverband !

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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