Artenschutz

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Überregionales

Ab 1. März Einschränkungen beim Schnitt von Hecken und Bäumen

Kreis. An Straßen und in Parks werden aktuell vielerorts Heckengeschnitten und Bäume gefällt. Denn vom 1. März bis zum 30. September gibt es wichtige gesetzliche Einschränkung für den Schnitt von Hecken und Bäumen, die auch Gartenbesitzerinnen und -besitzer kennen sollten. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Auch Bäume dürfen vielerorts nicht mehr gefällt...

  • Menden (Sauerland)
  • 28.02.18
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