Politik
Bürgerbeteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes führt die Stadtverwaltung nun die sogenannte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch durch. Damit informiert die Verwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen. Der Flächennutzungsplan umfasst das ganze Stadtgebiet und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung (z.B. Wohn- und Gewerbeflächen, Entwicklungsschwerpunkte Freizeit,) bis etwa zum...