Natur + Garten
Bedburg-Hau Klinik: Die Schonzeit für Bäume ist abgelaufen
Kaum ist die Schonzeit für Bäume abgelaufen, sie gilt vom 1. März bis 30. September, hört man sie wieder, die Kettensäge und massenhaft fallen Bäume. Sicherlich müssen kranke nicht zu rettende Bäume, oder Bäume die eine Verkehrsgefährdung darstellen (Verkehrssicherungspflicht) gefällt werden. Auch Bäume die einem Bauvorhaben im Wege stehen werden gefällt, doch manchmal hat man den Eindruck dass hier nach dem Motto „Darf es etwas mehr sein“ verfahren wird. Mir erschließt sich manchmal auch...