Bestimmungen des Tierschutzes

Beiträge zum Thema Bestimmungen des Tierschutzes

Vereine + Ehrenamt
Fotoarchiv  © Jürgen Thoms

54 Brauchtumsfeuer brennen an Ostern in Unna

Abbrennen der Brauchtumsfeuer nur am Karsamstag und Ostersonntag ab 17.00 Uhr zulässig KREISSTADT UNNA ■ Seit vielen Jahren bemüht sich die Kreisstadt Unna aus ökologischen Gründen darum,die Zahl der Osterfeuer möglichst gering zu halten. Maßnahmen wie z.B. der Zusammenschluss mehrerer Vereine oder Interessengruppen zu einer größerenVeranstaltung haben sich dabei als praktikabel erwiesen. Auch nach erstmaligerAnwendung der im März diesen Jahres in Kraft getretenen neuen Ordnungsbehördlichen...

  • Unna
  • 02.04.15
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