Bundesarbeitsgericht

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Tja, wer hätte das gedacht! Die 13- bis 28-minütige (!) morgendliche Suche nach einem Parkplatz darf nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet werden. Wer sie dennoch seinem Gleitzeit-Konto gutschreibt, darf wegen Betrugs gekündigt werden. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. Schade, eigentlich. Denn es gäbe noch so viele weitere gute Gründe, das Arbeitszeit-Konto aufzupolstern. Da wären die mindestens 30 bis 60 Minuten morgens im Bad. Der Arbeitgeber kann schließlich ein gepflegtes Äußeres...

  • Duisburg
  • 19.09.11
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