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Bundestag und Bundesrat haben am gestrigen Mittwoch, 18. November, Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Unter anderem geht es um Lohnersatzzahlungen für Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind betreuen müssen.  | Foto: privat

Infektionsschutzgesetz: Bund beschließt Lohnersatzzahlungen für Eltern
Wenn das Kind in Quarantäne muss

Bundestag und Bundesrat haben am gestrigen Mittwoch, 18. November, Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Unter anderem geht es um Lohnersatzzahlungen für Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind betreuen müssen. Sie haben nach dem neuen Infektionsschutzgesetz Anspruch auf 67 Prozent ihres Nettogehaltes. „Diese Änderung im Infektionsschutzgesetz macht gerade für Alleinerziehende einen großen Unterschied“, sagt Nicola Stroop, Vorstand des Verband allein erziehender...

  • Dinslaken
  • 19.11.20
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