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Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf ein Weihnachtsgeld, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern im Betrieb ein solches zahlt. | Foto: NGG

Vorteil mit Tarifvertrag / Auch viele der 35.400 Minijobber haben Anspruch
NGG empfiehlt Beschäftigten im Kreis Wesel einen Weihnachtsgeld-Check

Extra-Euros zum Jahresende: Arbeitnehmer im Kreis Wesel, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollen prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Insbesondere für die 35.400 Menschen, die kreisweit lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt...

  • Wesel
  • 30.11.19
  • 1
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