Coronaschutzverordnung

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Ratgeber
Die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn macht nochmal auf die Maskenpflicht aufmerksam. | Foto: Köhring

Auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gilt seit Monatsbeginn die Tragepflicht
Stadt bittet um Einhaltung der Maskenpflicht

Die Stadtverwaltung weist die Bürger Neukirchen-Vluyns erneut auf die Maskenpflicht im öffentlichen Raum hin: Die Coronaschutzverordnung regelt seit 1. Dezember neu, dass eine Alltagsmaske nicht nur in Geschäften, sondern auch davor, auf dem Weg dahin und auf dazugehörigen Parkflächen gilt. Für Neukirchen-Vluyn besteht die Pflicht also insbesondere im Ortskern Vluyn am Vluyner Platz, der Niederrheinallee und dem Leineweberplatz, in Neukirchen in der Fußgängerzone der Hochstraße und dem Bereich...

  • Neukirchen-Vluyn
  • 08.12.20
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