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Jetzt entschied das Gericht, dass die Stadt die Straßenprostitution nicht imgesamten Stdatgebiet verbieten dürfe. Ein geeigneter Standort solle gesucht werden. | Foto: Archiv
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Gericht gibt Huren recht

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gestern den ursprünglichen Dortmunder Sperrbezirk (erweiterter Innenstadtbereich) bestätigt, womit die Ausübung der Straßenprostitution in den Bereichen Ravensberger Straße, Mindener Straße und Juliusstraße verboten bleibt. Allerdings wurde die Ausdehnung des Verbots der Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet aufgehoben. Zur Begründung führte die Kammer an, dass es auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund möglicherweise doch irgendwo...

  • Dortmund-City
  • 22.03.13
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