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Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, wie ein Friseurbesuch während der Bundes-Notbremse abläuft. Foto: Pixabay

Kreis Wesel: Friseurbesuch während der Bundes-Notbremse
Einmal Spitzen schneiden, bitte

Seit kurzem gilt die so genannte Bundes-Notbremse auch in großen Teilen Nordrhein-Westfalens: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 100, greifen bundeseinheitliche Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Das betrifft auch den Friseurbesuch. Die Verbraucherzentrale NRW in Dinslaken klärt auf, welche Bestimmungen beachtet werden müssen: Vor dem Besuch: • Bin ich gesund? Wer gerade eine Infektion der Atemwege oder Fieber hat, sollte den...

  • Dinslaken
  • 30.04.21
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