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Zum Einkaufen sowie in Bus und Bahn gilt ab heute die Pflicht seinen Mund und seine Nase mit einer Maske, einem Schutz, Schal oder Tuch zu bedecken, ausgenommen sind Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.    | Foto: PR Foto Köhring

9 neue Fälle in Doprtmund: Ab heute gilt die Maskenpflicht beim Einkauf und im Nahverkehr
557 Dortmunder sind vom Coronavirus genesen

Ab heute gilt gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW die Maskenpflicht in Geschäften,  in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, in Arztpraxen, ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens und in Bussen und Bahnen im Nahverkehr. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum Schuleintrittsalter. Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mundschutz tragen können, können sich von ihrem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das Gesundheitsamt...

  • Dortmund-City
  • 27.04.20
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