Insolvenz

Beiträge zum Thema Insolvenz

Politik
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Prokon wird Genossenschaft!

Das Fragezeichen aus Februar ist einem Ausrufezeichen gewichen. Der Presse ist dies nur eine kurze dpa Meldung wert. Nicht gewertet wird, dass es sich um die größte Publikumsinsolvenz mit 100.000 Gläubigern mit 1,5 Mrd. €, einem Verlust von weniger 50 % handelt und innerhalb von 18 Monaten, nicht erst nach Jahren, gerichtliche abgeschlossen wird. Prokon wird mit über 25.000 Mitgliedern als größte Bürgerenergiegenossenschaft Deutschlands weitergeführt. Damit ist der Beweis erbracht, den meisten...

  • Oberhausen
  • 03.07.15
Politik

Hilferuf der Prokon Mitarbeiter

In einem Offenen Brief von PROKON-MitarbeiterInnen an die Regierung in Stuttgart, abgedruckt in der Neuen Rheinischen Zeitung, appellieren diese an die Umsetzung der Energiewende. Sie sprechen sich gegen die Werbung der EnBW unter Beisein von Landesvertretern aus. Freunde Prokons zwingen mittels einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ EnBW zur Änderung von Präsentationsfolien, laut Seite zwei des Artikels in Ecoreport. Die Hauptargumente der Mitarbeiter, neben der Sicherung Ihrer...

  • Oberhausen
  • 25.06.15
  • 2
Politik

Prokon im Endspurt

Die EnBW trommelt auf allen Ebenen. Lockt mit einer Barabfindung. Schürt die Angst des weiteren Kapitalverlustes, damit sie, unterstellt als „guter“ Kaufmann, dauerhaft gesicherte Erlöse erzielen kann. Eine Aktiengesellschaft zu gründen hat der Insolvenzverwalter aus zeitlichen und finanziellen Gründen unterlassen und sie böte auch keine größere Sicherheit als die Genossenschaft. Der Insolvenzverwalter hat auf 270 Seiten juristisch die zweite Gläubigerversammlung formal vor- und aufbereitet.Für...

  • Oberhausen
  • 13.06.15
  • 1
Politik
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Schluckt EnBW preiswert PROKON GmbH i.L.

Die Entscheidung fällt am 2. Juli 2015, 11:00 Uhr Hamburg Messe, Halle B5/B6 (Eingang Süd). Forderungen für ca. 10 Millionen € wurden beim Insolvenzverwalter (IV) bisher nicht angemeldet, dies kann noch bis zum 19.6.15 (eingehend) erfolgen. Ziel der nachfolgenden Zeilen soll es sein, Genussrechtsinhaber (GRI) eine Entscheidungshilfe für die Abstimmung aufzuzeigen, ob er sich im Vorfeld für die Genossenschaft aussprechen kann oder will? Die Erklärungsfrist ist auszuüben bis zum 26. Juni 2015....

  • Oberhausen
  • 29.05.15
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