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Für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die Anzeige auf Verlängerung kann formlos erfolgen, zum Beispiel per E-Mail an die lokale Agentur für Arbeit.
 | Foto: Archiv

Kurzarbeitergeld - Jetzt Anzeige auf Verlängerung stellen
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monaten

Ab sofort können verkürzt arbeitende Unternehmen und Betriebe bei Vorliegen der Voraussetzungen Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate erhalten. Dazu muss bei der örtlichen Arbeitsagentur eine Verlängerungsanzeige gestellt werden. Das geht formlos, wichtig für eine reibungslose Bearbeitung ist es allerdings, wichtige Angaben unbedingt zu machen. Im Oktober hatte die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld...

  • Essen
  • 16.11.20
Ratgeber

Kolumne „Blick ins Leben“ von Heidi Prochaska

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  • Essen-Borbeck
  • 21.06.15
  • 2
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