Kein Fahnen und Flugblattverbot

Beiträge zum Thema Kein Fahnen und Flugblattverbot

Politik

fridays for future - Demonstrationen
Kein Ausschluss von Fahnen, Flugblättern u.a. von Organisationen bei öffentlichen Demonstrationen - selbstverständlich ist Volksverhetzung durch Faschisten verboten (§130 Strafgesetzbuch)

Leider versuchen einige Organisatoren bzw. Anmelder von Demonstrationen,  ihnen nicht genehme Organsationen und auch Parteien von ihren Protesten auszuschließen oder ihre Fahnen, Flugblätter u.ä. zu verbieten wie z.B. beim Jugendverband Rebell. So war es auch auf einigen Demonstrationen der friday for future - Bewegung wie z.B. in Bochum und Dortmund. Dieser Ausschluss ist jedoch rechtswidrig  und im Übrigen undemokratisch. Ausgeschlossen werden können nur - und das mit vollem Recht - ...

  • Bochum
  • 19.09.19
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