fridays for future - Demonstrationen
Kein Ausschluss von Fahnen, Flugblättern u.a. von Organisationen bei öffentlichen Demonstrationen - selbstverständlich ist Volksverhetzung durch Faschisten verboten (§130 Strafgesetzbuch)

Leider versuchen einige Organisatoren bzw. Anmelder von Demonstrationen,  ihnen nicht genehme Organsationen und auch Parteien von ihren Protesten auszuschließen oder ihre Fahnen, Flugblätter u.ä. zu verbieten wie z.B. beim Jugendverband Rebell.

So war es auch auf einigen Demonstrationen der friday for future - Bewegung wie z.B. in Bochum und Dortmund. Dieser Ausschluss ist jedoch rechtswidrig  und im Übrigen undemokratisch. Ausgeschlossen werden können nur - und das mit vollem Recht -  faschistische Volksverhetzer gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB) wie z.B. die NPD. Darin sind sich jedoch der Veranstalter als auch alle Teilnehmer (auch die ausgeschlossen werden sollen) völlig einig.

Das Recht, sich in der Öffentlichkeit zu versammeln, wurde durch die demokratische Revolution 1848 erkämpft. Genauso wie das Recht, Vereine und Parteien zu gründen. Politische Parteien und – wie es dort heißt – ihre „Mitwirkung an der politischen Willensbildung“ sind durch Artikel 21 Grundgesetz besonders geschützt. Die Parteienrechte stärken sogar das Versammlungsrecht politischer Parteien.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Versammlungsgesetz des Landes NRW:

Das Versammlungsrecht ist durch Artikel 8 Grundgesetz geschützt. In § 1 des Versammlungsgesetzes heißt es: „Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.“

Dazu heißt es im führenden versammlungsrechtlichen Kommentar Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 13. Auflage (Rn. 24 zu § 19): „Weisungen, die Äußerung einer Gegenmeinung verbieten (Mitführen eines Spruchbandes, dessen Aussage den Intentionen der vom Veranstalter oder Leiter vorgesehenen Demonstration widerspricht), sind unzulässig. Die Polizei hat die Rechte des Teilnehmers gegen Leiter und Ordner zu schützen.“ (Hervorhebung d. Autoren)

Besonders wichtig ist die Rechtssprechung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts:

Durch das Zeigen „symbolträchtiger Gegenstände wie einer Fahne wird von der Meinungs­freiheit Gebrauch gemacht“ (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.03.2002, NVwZ 2002, 1467). Sie sind natürlich auf Versammlungen erlaubt und dürfen auch nicht durch den Leiter der Versammlung unterdrückt werden, wenn sie nicht allgemein verboten sind. Dieses Recht muss man selbstverständlich in Verbindung mit der Forderung nach Verbot jeglicher faschistischer Propaganda, faschistischer Parteien und Organisationen sehen.

Der Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel hat auch kein „Hausrecht“ oder dergleichen. Es ist weder dem Leiter einer Versammlung, noch den Ordnern oder der Polizei erlaubt, die freie Meinungsäußerung der Versammlungsteilnehmer zu untersagen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden:

„Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt auch nicht nur solche Teilnehmer vor staatlichen Eingriffen, die die Ziele der Versammlung oder die dort vertretenen Meinungen billigen, sondern kommt ebenso denjenigen zugute, die ihnen kritisch oder ablehnend gegen­überstehen und dies in der Versammlung zum Ausdruck bringen wollen.“ (BVerfGE 84, 203, 209, 1 BvR 772/90).

Ausdrücklich erlaubt ist auch das Verteilen von Flugblättern. So hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen am 20. August 2019 einen Beschluss erlassen (AZ: 13 OWi 540/19), in dem es heißt: „Das Verteilen von Flugblättern einer eine andere politische Auffassung vertretenden Partei erfüllt nicht die Voraussetzungen einer gröblichen Störung nach § 18 Abs. 3 Versammlungs­gesetz.“


Nur die Polizei dürfte bei „gröblicher Störung“ eines „ordnungsgemäßen Ablaufs“ (§ 18 Abs. 3 Versammlungsgesetz) Teilnehmer ausschließen. Das bezieht sich z. B. auf Randalierer, dauerhaftes Niederschreien von Rednern oder ähnliches.

Selbstverständlich  werde  ich an der Demonstration gegen die sich anbahnende Klimakatastrophe teilnehmen und wünsche mir, dass es keine Konfrontationen wegen Transparente, Schilder usw. gibt.

Spaltungen innerhalb der Bewegung nützen nur den Hauptverursachern der Umweltzerstörung, den internationalen Konzernen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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