Landeshundegesetz

Beiträge zum Thema Landeshundegesetz

Ratgeber
Im Park nur mit Leine
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Info zur Anleinpflicht für große und kleine Hunde

Große Hunde sind nach §11 des Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) Hunde, die mehr als 20 Kilogramm wiegen und/oder mehr als 40 Zentimeter Risthöhe haben. Diese Hunde müssen angeleint geführt werden in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, anderen innerörtlichen Bereichen und Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr. Auch auf der Allgemeinheit zugänglichen Plätzen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen, sowie bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen,...

  • Witten
  • 26.03.14
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