neuer Erlass

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Ratgeber
So bald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, können weitere Personengruppen geimpft werden. | Foto: Stadt Essen/Elke Brochhagen

NRW-Erlass gibt "grünes Licht" für bestimmte Personengruppen des Medizin- und Pflegebereichs
Stadt bereitet sich auf weitere Impfungen vor

Das NRW-Gesundheitsministerium hat einen neuen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 veröffentlicht. Darin ist nun geregelt, dass in der Prioritätengruppe 1 entsprechend der Impfverordnung des Bundes nur die über 80-Jährigen und Personen, die das "65. Lebensjahr vollendet haben" Anspruch auf eine Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe von BioNTech oder Moderna haben. Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die laut Impfverordnung in den weiteren...

  • Essen
  • 10.02.21
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