Nutzungsrecht

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Ratgeber
Auf Dortmunds Friedhöfen läuft das Nutzungsrecht für 1984 erworbene Wahlgrabstätten aus. | Foto: segovax / www.pixelio.de

Nutzungsrecht für 1984 in Dortmund erworbene Gräber läuft aus

Die Friedhöfe Dortmund weisen darauf hin, dass das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten, die im Jahre 1984 für 30 Jahre erworben wurden, spätestens mit Ablauf dieses Jahres erlischt. Falls in den darauffolgenden Jahren dort eine Erdbestattung bzw. eine Urnenbeisetzung erfolgte und deshalb das Nutzungsrecht über das Jahr 2014 hinaus verlängert wurde, läuft das Nutzungsrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt aus. Näheres, insbesondere der Zeitpunkt des Ablaufs des Nutzungsrechts, ist den Unterlagen zu...

  • Dortmund-Ost
  • 28.01.14
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