Religionsfreiheit

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Ratgeber
Der muslimische Gebetsruf zum Freitagsgebet wird an den vier Freitagen im Fastenmonat Ramadan zwischen dem 16. April und dem 11. Mai jeweils um 14.30 Uhr an sechs Hagener Moscheen zu hören sein.
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Darf 55 Dezibel nicht überschreiten
Wird an sechs Hagener Moscheen zu hören sein: Muslimischer Gebetsruf im Ramadan gestattet

Der muslimische Gebetsruf zum Freitagsgebet wird an den vier Freitagen im Fastenmonat Ramadan zwischen dem 16. April und dem 11. Mai jeweils um 14.30 Uhr an sechs Hagener Moscheen in Hagen-Mitte, Hohenlimburg und Haspe zu hören sein. Laut aktueller Rechtsprechung zählt der Gebetsruf zur durch das Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit; aufgrund der Coronapandemie sind Versammlungen zum Gebet und zur Religionsausübung durch Coronaregeln momentan stark beschränkt. Daher hat der Fachbereich...

  • Hagen
  • 15.04.21
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