Schutzbestimmungen

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Ratgeber
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Bäume und Gehölze dürfen nur noch bis zum 1. März geschnitten werden

Wer seinen Garten noch gründlich für den nahenden Frühling vorbereiten will, muss sich sputen: Nur noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze geschnitten oder "auf den Stock" gesetzt werden. Und das aus gutem Grund, denn mit dem Frühling kommen die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten – und die benötigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume. Damit die Tiere diese finden, ist es dann bis zum 30. September verboten, Gehölze zu schneiden. Vom Verbot gibt es nur...

  • Marl
  • 21.02.18
Natur + Garten
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Gehölze in Marl dürfen nur bis zum ersten März geschnitten werden

Der Frühling kommt – und mit ihm die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten erhalten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt,...

  • Marl
  • 01.03.16
  • 3
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