SGB VIII

Beiträge zum Thema SGB VIII

Politik
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Alptraum Erziehungsheim
Zum dritten Mal Kontaktsperre über Weihnachten

Inobhutnahme nennt sich das Verfahren, mit dem ein Jugendamt ein Kind kurzfristig aus einer Familie nehmen kann. Das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt das Verfahren. Fast 80.000 Mal passiert das jedes Jahr irgendwie in Deutschland. (Stand 2019) Dahinter verbergen sich nur allzu oft tragische Schicksale. Aber manche Jugendämter wollen die Kinder nicht wieder herausgeben. Kindeswohl gegen Cash Ein Artikel von Dorothes Siems für die WELT vom 29.12.2012 ermutigt zum Nachdenken: „Das Geschäft mit...

  • Iserlohn
  • 24.12.21
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