Politik
unverständliches Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
AfD darf vorläufig nicht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen
Am 3. März berichteten mehrere Medien, auch die ARD, dass der Verfassungsschutz intern die Entscheidung getroffen habe, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Nicht diese Einstufung, sondern der Umstand, dass die Information darüber an die Öffentlichkeit gelangt ist, war für das Verwaltungsgericht entscheidend, die AfD nicht als Verdachtsfall einzustufen.. Man müsse davon ausgehen, dass Informationen an die Presse "durchgestochen" wurden. Damit sei die "Vertrauensgrundlage, auf der die...