Ratgeber
Datteln: Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmachten
Wer entscheidet für mich, wenn ich das nicht (mehr) kann? - Viele Menschen lehnen sich entspannt zurück und sagen sich, dass Ehemann/Ehefrau, Töchter oder Söhne oder Lebenspartner sich in so einem Fall sicher gut kümmern werden. Dass das so nicht funktioniert, erleben die Angehörigen dann oft erst im „Ernstfall“: Der behandelnde Arzt beruft sich auf die Schweigepflicht und gibt den Angehörigen keine Auskunft; die Bank nimmt ohne entsprechende Vollmacht keine Aufträge der Angehörigen entgegen;...