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Sozialgericht Düsseldorf: Ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des "Hartz-IV"-Anspruchs

Die 10. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine gezahlte Urlaubsabgeltung nicht auf den Arbeitslosengeld II – Anspruch anzurechnen ist. Der 59-jährigen Klägerin aus Solingen stand bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch ein Resturlaubsanspruch zu, welcher schließlich durch eine so genannte Urlaubsabgeltung in Höhe von ca. 400,00 € brutto (ca. 300,00 € netto) ausgezahlt wurde. Das aufgrund der eingetretenen Arbeitslosigkeit zuständige Jobcenter Solingen rechnete...

  • Gelsenkirchen
  • 16.11.12
  • 3
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