Verbrauchertipps

Beiträge zum Thema Verbrauchertipps

Ratgeber
Für einen hygienischen und sauberen Haushaltsputz sind keine Spezialmittel nötig, erklärt die Verbraucherzentrale. (Symbolbild)
2 Bilder

Frühjahrsputz: Die Chemiekeule kann stecken bleiben

Um die eigenen vier Wände in neuem Glanz erstrahlen zu lassen, wird vielfach gescheuert und gewienert, was der Putzlappen hergibt. Doch wer einen gesunden und sauberen Haushalt vorweisen will, kann für die hauseigene Anti-Schmutz-Kampagne chemische Keulen und Keimkiller getrost im Regal stehen lassen. „Der Einsatz von antibakteriellen Reinigungsprodukten ist unnötig und meist auch teuer, außerdem schädlich für die eigene Gesundheit sowie die Umwelt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie...

  • Gladbeck
  • 09.03.18
  • 8
  • 2
Ratgeber
Sieht schön aus, ist aber nicht ungefährlich: Silvesterfeuerwerk. (Symbolbild)
2 Bilder

Sicheres Feuerwerk: Damit es richtig knallt

In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell vom 28. bis 30. Dezember 2017 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften. „Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen...

  • Gladbeck
  • 19.12.17
  • 2
Ratgeber
Weihnachtliche Erleuchtung ist nicht immer willkommen. (Symbolbild: DSH)

Versicherung: Advent, Advent, das Kränzlein brennt

Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer keine Hausrat- oder  Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die...

  • Gladbeck
  • 18.12.17
  • 2
Ratgeber
Ein Gutschein ist eine feine Sache - man sollte aber auf die Einlösefristen achten. (Symbolbild)

Gutscheine auf dem Gabentisch: Auf Fristen achten

Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immereine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird, sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Lag unterm Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst...

  • Gladbeck
  • 18.12.17
  • 3
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.